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  • Einführung
  • Inventur vs Inventar
  • Aufbau des Inventars
  • Inventur-Verfahren
  • Inventur-Vereinfachungen (§ 241 HGB)
  • Inventurdifferenzen
  • Klausur-Faustregel
  • Typischer Stolperstein
ThemenRechnungswesenInventur und Inventar
Rechnungswesen·4Lerneinheiten·20min·Stand02.08.2026

Inventur und Inventar.

Inventur ist die mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag, das Ergebnis ist das Inventar. Gesetzliche Pflicht nach § 240 HGB und Voraussetzung für eine korrekte Bilanz. Klassiker im 1.–2. Semester BWL/WI.

Wichtig: Nur zähl-, mess- oder wiegbare Bestände werden körperlich aufgenommen (Vorräte, Kasse, Werkstoffe, Anlagen). Forderungen, Bank, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden buchmäßig über Belege/Saldenbestätigungen erfasst, Schulden werden also nicht "körperlich gezählt". Beide Verfahren zusammen bilden die Inventur nach HGB.

Was du in der Klausur können musst:

  • Begriffe abgrenzen: Inventur (der Vorgang) vs Inventar (das Ergebnis)
  • Drei Arten von Vermögen im Inventar: Anlage-, Umlaufvermögen, Schulden
  • Inventur-Verfahren: körperliche Inventur, Buch-Inventur, Stichproben-Inventur
  • Inventur-Vereinfachungen (§ 241 HGB): Gruppen-, Festwert-, permanente Inventur
  • Inventurdifferenzen erkennen + buchen (Soll/Haben mit Buchwert)

In Klausuren oft gefragt: Berechne die Inventurdifferenz und buche sie und Welches Inventur-Verfahren ist hier sinnvoll? Pflicht-Aufgabe Erstsemester.

Inventur: der Vorgang der körperlichen oder buchmäßigen Erfassung. Verb-mäßig: "Wir machen Inventur."

Inventar: das Ergebnis der Inventur, eine Liste aller Vermögensgegenstände + Schulden + Reinvermögen. Substantiv-mäßig: "Das Inventar weist 100.000 € aus."

Das Inventar ist nach Vorgaben des HGB aufgebaut:

A. Vermögen
   I. Anlagevermögen
      Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, ...
   II. Umlaufvermögen
      Vorräte, Forderungen, Bank, Kasse

B. Schulden
   Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus L+L, Rückstellungen

C. Reinvermögen (Eigenkapital)
   = Vermögen − Schulden

Anders als die Bilanz: Inventar ist detailliert (Einzelaufzählung mit Mengen + Werten), Bilanz ist aggregiert (Summen pro Position).

Körperliche Inventur (Standard)

Tatsächliches Zählen, Messen, Wiegen aller Vermögensgegenstände.

  • Vorteile: sicher, exakt
  • Nachteile: zeitaufwendig, Betriebsstörung
  • Pflicht bei Vorräten, Bargeld, Sachanlagen

Buch-Inventur

Aus Büchern + Belegen abgeleitet, ohne körperliche Zählung.

  • Vorteile: schnell
  • Nachteile: keine Erkennung von Schwund/Diebstahl
  • Erlaubt bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben

Stichproben-Inventur (§ 241 Abs. 1 HGB)

Statistische Verfahren: nur ein Teilbestand wird gezählt, das Gesamtergebnis hochgerechnet.

  • Vorteile: günstiger bei großen Beständen
  • Voraussetzung: anerkannte mathematisch-statistische Verfahren, GoB-Konformität, der Aussagewert muss einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommen (§ 241 Abs. 1 HGB; Detail-Verfahren in IDW PS 240/241). Eine starre 99 %-Genauigkeit ist keine allgemeine HGB-Voraussetzung.

Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB)

Gleichartige Vermögensgegenstände werden zu einer Gruppe zusammengefasst und mit gewichtetem Durchschnitt bewertet. Beispiel: alle Schrauben gleicher Größe als eine Gruppe.

Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3 HGB)

Bei regelmäßigem Bedarf und annähernd gleichbleibendem Bestand wird ein konstanter Festwert angesetzt. In der Regel alle 3 Jahre (bzw. bei wesentlichen Bestandsänderungen) erfolgt eine vollständige körperliche Aufnahme, danach wird der Festwert ggf. angepasst. Beispiel: Werkzeuge, Geschäftsausstattung. Spart jährliche Detail-Inventur.

Permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB)

Die Bestände werden laufend in der Lagerbuchführung erfasst (Zugang/Abgang). Eine körperliche Aufnahme kann zu einem beliebigen Zeitpunkt im Geschäftsjahr erfolgen; der Wert auf den Bilanzstichtag wird dann durch Fort- bzw. Rückrechnung ermittelt. Im Geschäftsjahr also mindestens einmal vollständig körperlich aufnehmen, nicht erst nach 3 Jahren (das ist die Festwert-Regel). Voraussetzung: ordnungsgemäße Lagerbuchführung mit Mengenfortschreibung.

Verlegte Inventur

Inventur kann bis zu 3 Monate vor oder bis 2 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen, mit Wert-Fortschreibung. Praxis: Inventur am 30.11. mit Hochrechnung auf 31.12.

Wenn der körperliche Bestand vom Buchbestand abweicht, entsteht eine Inventurdifferenz:

FallWas passiert?Buchung
Mehrbestand (Ist > Soll)Vorrat ist höher als gebuchtVorräte an sonstige betriebliche Erträge
Minderbestand (Ist < Soll)Schwund/Diebstahl/Verderbsonstige betriebliche Aufwendungen an Vorräte

Beispiel: Buchbestand 10.000 €, körperlicher Bestand 9.500 € → Minderbestand 500 €:

sonstige betriebliche Aufwendungen    500 €    an    Vorräte    500 €

Der Aufwand mindert den Gewinn der Periode.

Inventur-Pflichten:

  • Beim Beginn des Handelsgewerbes (§ 240 Abs. 1)
  • Zum Schluss jedes Geschäftsjahres (§ 240 Abs. 2)
  • Bei wesentlichen Änderungen (Verschmelzung, Liquidation, Geschäftsaufgabe)

Inventar ist nicht Bilanz. Die Bilanz fasst die Inventar-Detailangaben in Summen zusammen. Inventur → Inventar → Bilanz ist die Reihenfolge.

Vereinfachte Inventur ≠ keine Inventur. Beim Festwert ist die Regel: körperliche Aufnahme in der Regel alle 3 Jahre. Bei der permanenten Inventur muss die körperliche Aufnahme dagegen mindestens einmal pro Geschäftsjahr erfolgen, nur der Termin ist flexibel (Fort-/Rückrechnung auf den Bilanzstichtag). Die zwei Verfahren werden in Klausuren oft vermischt, Augen auf.

Trag Buchbestand und körperlich gezählten Bestand ein. Die Plattform berechnet die Differenz, klassifiziert (Mehr/Minder), zeigt den Buchungssatz und den Effekt auf die GuV.

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Klausur-Tipp: bei Minderbeständen wird der Aufwand sofort gebucht (mindert Gewinn der Periode). Bei Mehrbeständen entsteht ein außerordentlicher Ertrag, selten, oft Hinweis auf vorherige Buchungs-Fehler.

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Inhalt dieser Übersicht

  1. Erklärung(Erklärung)
  2. Interaktiv verstehen(Visualisierung / Interaktiv)
  3. Praxis-Übung(Quiz / Klausurfragen)
  4. Klausur-Quiz(Quiz / Klausurfragen)
Teil 1·Erklärung

Erklärung

Inventur ist die mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag, das Ergebnis ist das Inventar. Gesetzliche Pflicht nach § 240 HGB und Voraussetzung für eine korrekte Bilanz. Klassiker im 1.–2. Semester BWL/WI.

Wichtig: Nur zähl-, mess- oder wiegbare Bestände werden körperlich aufgenommen (Vorräte, Kasse, Werkstoffe, Anlagen). Forderungen, Bank, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden buchmäßig über Belege/Saldenbestätigungen erfasst, Schulden werden also nicht "körperlich gezählt". Beide Verfahren zusammen bilden die Inventur nach HGB.

Was du in der Klausur können musst:

  • Begriffe abgrenzen: Inventur (der Vorgang) vs Inventar (das Ergebnis)
  • Drei Arten von Vermögen im Inventar: Anlage-, Umlaufvermögen, Schulden
  • Inventur-Verfahren: körperliche Inventur, Buch-Inventur, Stichproben-Inventur
  • Inventur-Vereinfachungen (§ 241 HGB): Gruppen-, Festwert-, permanente Inventur
  • Inventurdifferenzen erkennen + buchen (Soll/Haben mit Buchwert)

In Klausuren oft gefragt: Berechne die Inventurdifferenz und buche sie und Welches Inventur-Verfahren ist hier sinnvoll? Pflicht-Aufgabe Erstsemester.

Inventur vs Inventar

Inventur: der Vorgang der körperlichen oder buchmäßigen Erfassung. Verb-mäßig: "Wir machen Inventur."

Inventar: das Ergebnis der Inventur, eine Liste aller Vermögensgegenstände + Schulden + Reinvermögen. Substantiv-mäßig: "Das Inventar weist 100.000 € aus."

Aufbau des Inventars

Das Inventar ist nach Vorgaben des HGB aufgebaut:

A. Vermögen
   I. Anlagevermögen
      Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, ...
   II. Umlaufvermögen
      Vorräte, Forderungen, Bank, Kasse

B. Schulden
   Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus L+L, Rückstellungen

C. Reinvermögen (Eigenkapital)
   = Vermögen − Schulden

Anders als die Bilanz: Inventar ist detailliert (Einzelaufzählung mit Mengen + Werten), Bilanz ist aggregiert (Summen pro Position).

Inventur-Verfahren

Körperliche Inventur (Standard)

Tatsächliches Zählen, Messen, Wiegen aller Vermögensgegenstände.

  • Vorteile: sicher, exakt
  • Nachteile: zeitaufwendig, Betriebsstörung
  • Pflicht bei Vorräten, Bargeld, Sachanlagen
Buch-Inventur

Aus Büchern + Belegen abgeleitet, ohne körperliche Zählung.

  • Vorteile: schnell
  • Nachteile: keine Erkennung von Schwund/Diebstahl
  • Erlaubt bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben
Stichproben-Inventur (§ 241 Abs. 1 HGB)

Statistische Verfahren: nur ein Teilbestand wird gezählt, das Gesamtergebnis hochgerechnet.

  • Vorteile: günstiger bei großen Beständen
  • Voraussetzung: anerkannte mathematisch-statistische Verfahren, GoB-Konformität, der Aussagewert muss einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommen (§ 241 Abs. 1 HGB; Detail-Verfahren in IDW PS 240/241). Eine starre 99 %-Genauigkeit ist keine allgemeine HGB-Voraussetzung.

Inventur-Vereinfachungen (§ 241 HGB)

Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB)

Gleichartige Vermögensgegenstände werden zu einer Gruppe zusammengefasst und mit gewichtetem Durchschnitt bewertet. Beispiel: alle Schrauben gleicher Größe als eine Gruppe.

Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3 HGB)

Bei regelmäßigem Bedarf und annähernd gleichbleibendem Bestand wird ein konstanter Festwert angesetzt. In der Regel alle 3 Jahre (bzw. bei wesentlichen Bestandsänderungen) erfolgt eine vollständige körperliche Aufnahme, danach wird der Festwert ggf. angepasst. Beispiel: Werkzeuge, Geschäftsausstattung. Spart jährliche Detail-Inventur.

Permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB)

Die Bestände werden laufend in der Lagerbuchführung erfasst (Zugang/Abgang). Eine körperliche Aufnahme kann zu einem beliebigen Zeitpunkt im Geschäftsjahr erfolgen; der Wert auf den Bilanzstichtag wird dann durch Fort- bzw. Rückrechnung ermittelt. Im Geschäftsjahr also mindestens einmal vollständig körperlich aufnehmen, nicht erst nach 3 Jahren (das ist die Festwert-Regel). Voraussetzung: ordnungsgemäße Lagerbuchführung mit Mengenfortschreibung.

Verlegte Inventur

Inventur kann bis zu 3 Monate vor oder bis 2 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen, mit Wert-Fortschreibung. Praxis: Inventur am 30.11. mit Hochrechnung auf 31.12.

Inventurdifferenzen

Wenn der körperliche Bestand vom Buchbestand abweicht, entsteht eine Inventurdifferenz:

FallWas passiert?Buchung
Mehrbestand (Ist > Soll)Vorrat ist höher als gebuchtVorräte an sonstige betriebliche Erträge
Minderbestand (Ist < Soll)Schwund/Diebstahl/Verderbsonstige betriebliche Aufwendungen an Vorräte

Beispiel: Buchbestand 10.000 €, körperlicher Bestand 9.500 € → Minderbestand 500 €:

sonstige betriebliche Aufwendungen    500 €    an    Vorräte    500 €

Der Aufwand mindert den Gewinn der Periode.

Klausur-Faustregel

Inventur-Pflichten:

  • Beim Beginn des Handelsgewerbes (§ 240 Abs. 1)
  • Zum Schluss jedes Geschäftsjahres (§ 240 Abs. 2)
  • Bei wesentlichen Änderungen (Verschmelzung, Liquidation, Geschäftsaufgabe)

Typischer Stolperstein

Inventar ist nicht Bilanz. Die Bilanz fasst die Inventar-Detailangaben in Summen zusammen. Inventur → Inventar → Bilanz ist die Reihenfolge.

Vereinfachte Inventur ≠ keine Inventur. Beim Festwert ist die Regel: körperliche Aufnahme in der Regel alle 3 Jahre. Bei der permanenten Inventur muss die körperliche Aufnahme dagegen mindestens einmal pro Geschäftsjahr erfolgen, nur der Termin ist flexibel (Fort-/Rückrechnung auf den Bilanzstichtag). Die zwei Verfahren werden in Klausuren oft vermischt, Augen auf.

Teil 2·Visualisierung / Interaktiv

Interaktiv verstehen

Inventurdifferenz-Rechner

Trag Buchbestand und körperlich gezählten Bestand ein. Die Plattform berechnet die Differenz, klassifiziert (Mehr/Minder), zeigt den Buchungssatz und den Effekt auf die GuV.

Interaktive Visualisierung

Inventur-Rechner mit Sollbestand, Istbestand und Differenz.

Klausur-Tipp: bei Minderbeständen wird der Aufwand sofort gebucht (mindert Gewinn der Periode). Bei Mehrbeständen entsteht ein außerordentlicher Ertrag, selten, oft Hinweis auf vorherige Buchungs-Fehler.

Teil 3·Quiz / Klausurfragen

Praxis-Übung

Inventur-Praxis

Klausur-typische Aufgaben: Begriffe abgrenzen, Verfahren wählen, Differenzen berechnen + buchen.

Klausurfragen mit Lösungen (6)

F1.Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventar?

Antwort: Inventur ist der Vorgang, Inventar das Verzeichnis

Erklärung: Inventur = Vorgang (Zählen, Messen, Wiegen). Inventar = Ergebnis (Liste aller Vermögen + Schulden). Klassische Begriffsabgrenzung in der Klausur.

F2.Buchbestand der Vorräte: 25.000 €. Körperlicher Bestand: 23.800 €. Wie hoch ist die Inventurdifferenz?

Antwort: 1200 €

Erklärung: Differenz = 25.000 − 23.800 = 1.200 € Minderbestand. Buchungssatz: sonstige betriebliche Aufwendungen 1.200 € an Vorräte 1.200 €. Mindert den Gewinn der Periode.

Typ: Zahlen-Eingabe

F3.Eine Inventur muss zwingend am Bilanzstichtag durchgeführt werden, niemals vor- oder nachgelagert.

Antwort: Falsch

Erklärung: FALSCH. Verlegte Inventur ist bis 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag erlaubt (§ 241 Abs. 3 HGB). Die Werte werden dann auf den Stichtag fortgeschrieben. Spart Betriebsstörung am Jahreswechsel.

Typ: Wahr/Falsch

F4.Welcher § HGB regelt die Inventurpflicht?

Antwort: § 240 HGB

Erklärung: § 240 HGB ist die zentrale Vorschrift zur Inventur. Pflicht beim Geschäftsbeginn, am Ende jedes Geschäftsjahres und bei wesentlichen Veränderungen (Verschmelzung etc.).

F5.Welche der folgenden sind Inventur-Vereinfachungen nach § 241 HGB?

Richtige Antworten: Stichproben-Inventur; Gruppenbewertung; Festwertverfahren; Permanente Inventur; Verlegte Inventur

Erklärung: Alle außer 'Wegfall der Inventur' sind erlaubte Vereinfachungen. Stichproben-, Gruppen-, Festwert-, permanente und verlegte Inventur sind alle in §§ 240–241 HGB geregelt. Komplett wegfallen darf die Inventur nie.

Typ: Multi-Select

F6.Buchung eines Minderbestands von 800 €: {{1}} 800 € an {{2}} 800 €.

Lösungen pro Lücke:

  • {{1}}: sonstige betriebliche Aufwendungen / Aufwand / Inventurdifferenz / außerordentlicher Aufwand
  • {{2}}: Vorräte / Vorrat

Erklärung: Minderbestand → Aufwand (Soll) an Vorräte (Haben). Vorräte werden in der Bilanz reduziert, Aufwand mindert den Gewinn. Beim Mehrbestand wäre die Buchung umgekehrt: Vorräte an sonstige betriebliche Erträge.

Typ: Lückentext

Teil 4·Quiz / Klausurfragen

Klausur-Quiz

Klausurfragen mit Lösungen (6)

F1.Ordne die Inventur-Verfahren der jeweiligen Beschreibung zu:

Zuordnungen:

  • Körperliche Inventur → Tatsächliches Zählen, Messen, Wiegen
  • Buch-Inventur → Aus Büchern + Belegen abgeleitet
  • Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3 HGB) → Konstanter Festwert, körperliche Aufnahme i.d.R. alle 3 Jahre
  • Permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB) → Laufende Lagerbuchführung + körperliche Aufnahme jährlich, mit Fort-/Rückrechnung

Erklärung: Körperliche Inventur = manuelles Zählen. Buch-Inventur = aus Belegen abgeleitet. Festwert = konstanter Wertansatz mit körperlicher Aufnahme i.d.R. alle 3 Jahre. Permanente Inventur = laufende Lagerbuchführung mit körperlicher Aufnahme zu einem beliebigen Zeitpunkt im Geschäftsjahr und Fort-/Rückrechnung auf den Bilanzstichtag.

Typ: Zuordnung

F2.Wann muss eine Inventur ZWINGEND durchgeführt werden?

Antwort: Beim Beginn des Handelsgewerbes und am Ende jedes Geschäftsjahres

Erklärung: § 240 HGB: beim Beginn des Geschäfts und ZUM ENDE JEDES Geschäftsjahres ist Inventur Pflicht. Plus bei wesentlichen Veränderungen (Verschmelzung, Aufgabe). Gilt für ALLE buchführungspflichtigen Kaufleute, nicht nur Großunternehmen.

F3.Eine Stichproben-Inventur ist erlaubt, wenn anerkannte mathematisch-statistische Verfahren angewendet werden und der Aussagewert einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt.

Antwort: Wahr

Erklärung: § 241 Abs. 1 HGB verlangt anerkannte mathematisch-statistische Verfahren und einen Aussagewert, der einer körperlichen Inventur gleichkommt, keine starre Prozent-Grenze im HGB. Stichproben-Inventur lohnt sich bei sehr großen Beständen mit gleichartigen Gütern (z.B. Schrauben-Lager). Detail-Verfahren in IDW PS 240/241 geregelt.

Typ: Wahr/Falsch

F4.Sortiere den Workflow von der Inventur bis zur Bilanz in der richtigen Reihenfolge:

Richtige Reihenfolge:

  1. Inventur durchführen (zählen, messen, wiegen)
  2. Inventar-Liste erstellen mit Mengen + Werten
  3. Vermögenswerte bewerten (z.B. Vorräte mit Niederstwert)
  4. Summen pro Bilanz-Position bilden
  5. Bilanz aufstellen (= aggregierte Sicht)

Erklärung: Standard-Workflow: physische Inventur → detailliertes Inventar → Bewertung jedes Postens → Aggregation zu Bilanz-Positionen → fertige Bilanz. Inventar ist 'Detail', Bilanz ist 'Übersicht'.

Typ: Reihenfolge

F5.Buchbestand 50.000 €, Inventurdifferenz +2.000 € (Mehrbestand). Wie hoch ist der körperliche Bestand?

Antwort: 52000 €

Erklärung: Mehrbestand = Ist > Soll. 50.000 + 2.000 = 52.000 € körperlicher Bestand. Buchung: Vorräte 2.000 € an sonstige betriebliche Erträge 2.000 €. Klausur-Klassiker zur Mehr/Minder-Differenzierung.

Typ: Zahlen-Eingabe

F6.Bei der {{1}}-Inventur erfolgt die Erfassung laufend in den Büchern, mit nur stichprobenartiger körperlicher Kontrolle. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße {{2}}-Buchführung.

Lösungen pro Lücke:

  • {{1}}: permanenten / permanente
  • {{2}}: Lager / Lagerbestands / Mengen

Erklärung: Permanente Inventur: kontinuierliche Erfassung statt Jahres-Endspurt. Voraussetzung ist eine zuverlässige Lagerbuchführung mit Mengenfortschreibung. Spart Betriebs-Unterbrechung am Jahreswechsel.

Typ: Lückentext

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