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  • Einführung
  • Welche Rückstellungen kennt das HGB?
  • Voraussetzungen für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
  • Vergleichs-Tabelle
  • Typische Rückstellungs-Arten
  • Buchungssätze
  • Eventualverbindlichkeiten, der dritte Fall
  • Klausur-Faustregel
  • Typischer Stolperstein
ThemenRechnungswesenRückstellungen vs. Verbindlichkeiten
Rechnungswesen·4Lerneinheiten·21min·Stand02.08.2026

Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten.

Beide sind Schulden in der Bilanz, aber sie unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt: Rückstellungen sind ungewiss in Höhe oder Fälligkeit, Verbindlichkeiten sind klar bestimmt. Diese Abgrenzung ist Klausur-Klassiker und wird gerne durch Trickfragen geprüft.

Was du in der Klausur können musst:

  • Definition von Rückstellungen vs Verbindlichkeiten
  • Drei Voraussetzungen für Rückstellungen (Vergangenheit, ungewiss, wahrscheinlich)
  • Typische Rückstellungs-Arten (Pensionen, Garantien, Steuern, Prozesse)
  • Bilanz-Position (beide auf der Passiv-Seite, getrennte Zeilen)
  • Buchungssatz zur Bildung und Auflösung

In Klausuren oft gefragt: Ist das eine Rückstellung oder Verbindlichkeit? anhand eines konkreten Sachverhalts. Pflicht im 2. Semester BWL/WI.

Nach § 249 HGB sind insbesondere folgende Rückstellungen zu bilden:

  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Hauptfall (Garantie, Steuern, Pensionen, Prozesse)
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, wenn aus einem laufenden Vertrag absehbar ein Verlust entsteht (z.B. Festpreis-Liefervertrag mit später gestiegenem Material), siehe unten unter "Drohverlust"
  • Aufwandsrückstellungen für unterlassene Instandhaltung (innerhalb von 3 Monaten nachgeholt) und für Abraumbeseitigung

Damit eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden darf, müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Verpflichtung aus der Vergangenheit: der auslösende Vorfall ist schon eingetreten (z.B. Schaden ist passiert, Ware ist verkauft).
  2. Ungewiss in Höhe oder Fälligkeit: entweder weiß man den Betrag nicht genau, oder man weiß nicht wann gezahlt werden muss.
  3. Wahrscheinliche Inanspruchnahme: überwiegend wahrscheinlich (üblicherweise als > 50 % Faustregel formuliert) dass man wirklich zahlen muss.

Wenn nur eine Bedingung fehlt → keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Dann entweder Verbindlichkeit (alles bestimmt) oder Eventualverbindlichkeit (unter Bilanz-Strich).

MerkmalRückstellungVerbindlichkeit
HöheUngewiss, geschätztGenau bestimmt
FälligkeitOft ungewissKlar terminiert
HGB-BewertungNotwendiger Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
BeispielGarantie-Rückstellung 50.000 € (Schätzung)Bankdarlehen 200.000 € fällig 31.12.2027
Bilanz-Position"Rückstellungen" (eigene Zeile)"Verbindlichkeiten" (eigene Zeile)
Buchung BildungAufwand → RückstellungenBei Entstehung der Schuld direkt buchen

Pensionsrückstellungen

Versprechen einer Betriebsrente an Mitarbeiter. Höhe und Auszahlungszeitpunkt sind ungewiss (abhängig von Lebenserwartung). Dürfen UND MÜSSEN gebildet werden bei kapitalgedeckter Versorgung.

Garantierückstellungen

Wenn ein Unternehmen Produkte mit Garantie verkauft, ist statistisch klar dass ein Teil der Produkte ausfallen wird. Höhe ist ungewiss → Rückstellung in Höhe der erwarteten Reparaturkosten.

Steuerrückstellungen

Steuerschulden für das laufende Jahr, deren Höhe noch nicht endgültig festgestellt ist (z.B. Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer).

Prozessrückstellungen

Wenn ein Gerichtsverfahren läuft und das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren wird. Höhe ist meist ungewiss bis zum Urteil.

Aufwandsrückstellungen

Innerhalb der HGB-zulässigen Fälle: unterlassene Instandhaltung (in den ersten 3 Monaten des Folgejahres nachgeholt) und Abraumbeseitigung. Andere reine Aufwandsrückstellungen sind nach HGB-Reform 2010 (BilMoG) eingeschränkt, Vorsicht in Klausuren mit alten Lehrbüchern.

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Wenn aus einem laufenden Vertrag (z.B. Festpreis-Liefervertrag, Mietvertrag) absehbar ein Verlust entsteht, ist nach HGB eine Drohverlustrückstellung zu bilden. Beispiel: Festpreis-Liefervertrag über 100 t Stahl à 800 €/t, der Marktpreis ist auf 950 €/t gestiegen, der Lieferant wird mit 100 × 150 = 15.000 € Verlust in den Vertrag gehen. Nach HGB Pflicht, nach IFRS nur als belastender Vertrag (onerous contract) nach IAS 37.

Bildung einer Rückstellung

Aufwand    an    Rückstellungen    [geschätzter Betrag]

Beispiel: Garantie-Rückstellung 50.000 € am Jahresende:

Garantieaufwand    50.000 €    an    Rückstellungen    50.000 €

Der Aufwand mindert den Gewinn der Periode. Die Rückstellung steht in der Passiv-Bilanz.

Inanspruchnahme der Rückstellung

Wenn die Verpflichtung tatsächlich eintritt (z.B. Reparatur 45.000 €):

Rückstellungen    45.000 €    an    Bank    45.000 €

Die Rückstellung wird aufgelöst, kein neuer Aufwand entsteht (er war ja schon damals gebucht).

Auflösung wenn nicht beansprucht

Wenn die erwartete Verpflichtung nicht eintritt (z.B. weniger Garantiefälle als erwartet, 5.000 € übrig):

Rückstellungen    5.000 €    an    sonstige betriebliche Erträge    5.000 €

Die Auflösung wird als Ertrag gebucht, der Gewinn der laufenden Periode steigt entsprechend.

Wenn eine Inanspruchnahme unwahrscheinlich ist (< 50 %), darf nicht passiviert werden. Stattdessen kommt sie in den Anhang der Bilanz als "Eventualverbindlichkeit", Hinweis für Bilanzleser, aber keine Bilanzposition.

Beispiel: Bürgschaft für ein Tochterunternehmen. Solange das Tochterunternehmen zahlungsfähig ist, ist die Inanspruchnahme unwahrscheinlich → Anhang.

Drei-Schritt-Test bei einem Sachverhalt:

  1. Vergangenheit? Ist der auslösende Vorfall passiert? Wenn nein → kein Posten
  2. Höhe + Fälligkeit klar? Ja → Verbindlichkeit. Nein → weiter zu Schritt 3
  3. Inanspruchnahme wahrscheinlich (>50 %)? Ja → Rückstellung. Nein → Anhang (Eventualverbindlichkeit)

Garantie-Rückstellung vs Service-Vertrag: wenn Kunden zusätzlich einen Service-Vertrag buchen, ist die Schuld klar bestimmt → Verbindlichkeit. Die generelle Garantie ist ungewiss → Rückstellung.

Drohverlust-Rückstellung: wenn ein laufender Vertrag absehbar Verlust bringt (z.B. Materialpreis steigt nach Festpreis-Vereinbarung). Wird nach HGB gebildet, nach IFRS nur eingeschränkt.

Gegebene Sachverhalte werden auf "Rückstellung", "Verbindlichkeit" oder "Eventualverbindlichkeit" geklickt. Live-Validation zeigt, welche richtig zugeordnet sind.

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Klausur-Hinweis: der Drei-Schritt-Test (Vergangenheit / Höhe + Fälligkeit / Wahrscheinlichkeit) löst die meisten Fälle eindeutig. Bei Unsicherheit: ist Höhe oder Fälligkeit unscharf? → Rückstellung. Beides klar → Verbindlichkeit.

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Inhalt dieser Übersicht

  1. Erklärung(Erklärung)
  2. Interaktiv verstehen(Visualisierung / Interaktiv)
  3. Praxis-Übung(Quiz / Klausurfragen)
  4. Klausur-Quiz(Quiz / Klausurfragen)
Teil 1·Erklärung

Erklärung

Beide sind Schulden in der Bilanz, aber sie unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt: Rückstellungen sind ungewiss in Höhe oder Fälligkeit, Verbindlichkeiten sind klar bestimmt. Diese Abgrenzung ist Klausur-Klassiker und wird gerne durch Trickfragen geprüft.

Was du in der Klausur können musst:

  • Definition von Rückstellungen vs Verbindlichkeiten
  • Drei Voraussetzungen für Rückstellungen (Vergangenheit, ungewiss, wahrscheinlich)
  • Typische Rückstellungs-Arten (Pensionen, Garantien, Steuern, Prozesse)
  • Bilanz-Position (beide auf der Passiv-Seite, getrennte Zeilen)
  • Buchungssatz zur Bildung und Auflösung

In Klausuren oft gefragt: Ist das eine Rückstellung oder Verbindlichkeit? anhand eines konkreten Sachverhalts. Pflicht im 2. Semester BWL/WI.

Welche Rückstellungen kennt das HGB?

Nach § 249 HGB sind insbesondere folgende Rückstellungen zu bilden:

  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Hauptfall (Garantie, Steuern, Pensionen, Prozesse)
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, wenn aus einem laufenden Vertrag absehbar ein Verlust entsteht (z.B. Festpreis-Liefervertrag mit später gestiegenem Material), siehe unten unter "Drohverlust"
  • Aufwandsrückstellungen für unterlassene Instandhaltung (innerhalb von 3 Monaten nachgeholt) und für Abraumbeseitigung

Voraussetzungen für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Damit eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden darf, müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Verpflichtung aus der Vergangenheit: der auslösende Vorfall ist schon eingetreten (z.B. Schaden ist passiert, Ware ist verkauft).
  2. Ungewiss in Höhe oder Fälligkeit: entweder weiß man den Betrag nicht genau, oder man weiß nicht wann gezahlt werden muss.
  3. Wahrscheinliche Inanspruchnahme: überwiegend wahrscheinlich (üblicherweise als > 50 % Faustregel formuliert) dass man wirklich zahlen muss.

Wenn nur eine Bedingung fehlt → keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Dann entweder Verbindlichkeit (alles bestimmt) oder Eventualverbindlichkeit (unter Bilanz-Strich).

Vergleichs-Tabelle

MerkmalRückstellungVerbindlichkeit
HöheUngewiss, geschätztGenau bestimmt
FälligkeitOft ungewissKlar terminiert
HGB-BewertungNotwendiger Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
BeispielGarantie-Rückstellung 50.000 € (Schätzung)Bankdarlehen 200.000 € fällig 31.12.2027
Bilanz-Position"Rückstellungen" (eigene Zeile)"Verbindlichkeiten" (eigene Zeile)
Buchung BildungAufwand → RückstellungenBei Entstehung der Schuld direkt buchen

Typische Rückstellungs-Arten

Pensionsrückstellungen

Versprechen einer Betriebsrente an Mitarbeiter. Höhe und Auszahlungszeitpunkt sind ungewiss (abhängig von Lebenserwartung). Dürfen UND MÜSSEN gebildet werden bei kapitalgedeckter Versorgung.

Garantierückstellungen

Wenn ein Unternehmen Produkte mit Garantie verkauft, ist statistisch klar dass ein Teil der Produkte ausfallen wird. Höhe ist ungewiss → Rückstellung in Höhe der erwarteten Reparaturkosten.

Steuerrückstellungen

Steuerschulden für das laufende Jahr, deren Höhe noch nicht endgültig festgestellt ist (z.B. Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer).

Prozessrückstellungen

Wenn ein Gerichtsverfahren läuft und das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren wird. Höhe ist meist ungewiss bis zum Urteil.

Aufwandsrückstellungen

Innerhalb der HGB-zulässigen Fälle: unterlassene Instandhaltung (in den ersten 3 Monaten des Folgejahres nachgeholt) und Abraumbeseitigung. Andere reine Aufwandsrückstellungen sind nach HGB-Reform 2010 (BilMoG) eingeschränkt, Vorsicht in Klausuren mit alten Lehrbüchern.

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Wenn aus einem laufenden Vertrag (z.B. Festpreis-Liefervertrag, Mietvertrag) absehbar ein Verlust entsteht, ist nach HGB eine Drohverlustrückstellung zu bilden. Beispiel: Festpreis-Liefervertrag über 100 t Stahl à 800 €/t, der Marktpreis ist auf 950 €/t gestiegen, der Lieferant wird mit 100 × 150 = 15.000 € Verlust in den Vertrag gehen. Nach HGB Pflicht, nach IFRS nur als belastender Vertrag (onerous contract) nach IAS 37.

Buchungssätze

Bildung einer Rückstellung
Aufwand    an    Rückstellungen    [geschätzter Betrag]

Beispiel: Garantie-Rückstellung 50.000 € am Jahresende:

Garantieaufwand    50.000 €    an    Rückstellungen    50.000 €

Der Aufwand mindert den Gewinn der Periode. Die Rückstellung steht in der Passiv-Bilanz.

Inanspruchnahme der Rückstellung

Wenn die Verpflichtung tatsächlich eintritt (z.B. Reparatur 45.000 €):

Rückstellungen    45.000 €    an    Bank    45.000 €

Die Rückstellung wird aufgelöst, kein neuer Aufwand entsteht (er war ja schon damals gebucht).

Auflösung wenn nicht beansprucht

Wenn die erwartete Verpflichtung nicht eintritt (z.B. weniger Garantiefälle als erwartet, 5.000 € übrig):

Rückstellungen    5.000 €    an    sonstige betriebliche Erträge    5.000 €

Die Auflösung wird als Ertrag gebucht, der Gewinn der laufenden Periode steigt entsprechend.

Eventualverbindlichkeiten, der dritte Fall

Wenn eine Inanspruchnahme unwahrscheinlich ist (< 50 %), darf nicht passiviert werden. Stattdessen kommt sie in den Anhang der Bilanz als "Eventualverbindlichkeit", Hinweis für Bilanzleser, aber keine Bilanzposition.

Beispiel: Bürgschaft für ein Tochterunternehmen. Solange das Tochterunternehmen zahlungsfähig ist, ist die Inanspruchnahme unwahrscheinlich → Anhang.

Klausur-Faustregel

Drei-Schritt-Test bei einem Sachverhalt:

  1. Vergangenheit? Ist der auslösende Vorfall passiert? Wenn nein → kein Posten
  2. Höhe + Fälligkeit klar? Ja → Verbindlichkeit. Nein → weiter zu Schritt 3
  3. Inanspruchnahme wahrscheinlich (>50 %)? Ja → Rückstellung. Nein → Anhang (Eventualverbindlichkeit)

Typischer Stolperstein

Garantie-Rückstellung vs Service-Vertrag: wenn Kunden zusätzlich einen Service-Vertrag buchen, ist die Schuld klar bestimmt → Verbindlichkeit. Die generelle Garantie ist ungewiss → Rückstellung.

Drohverlust-Rückstellung: wenn ein laufender Vertrag absehbar Verlust bringt (z.B. Materialpreis steigt nach Festpreis-Vereinbarung). Wird nach HGB gebildet, nach IFRS nur eingeschränkt.

Teil 2·Visualisierung / Interaktiv

Interaktiv verstehen

Sortier-Übung: Rückstellung oder Verbindlichkeit?

Gegebene Sachverhalte werden auf "Rückstellung", "Verbindlichkeit" oder "Eventualverbindlichkeit" geklickt. Live-Validation zeigt, welche richtig zugeordnet sind.

Interaktive Visualisierung

Sortiert Geschäftsvorfälle in Rückstellungs- bzw. Verbindlichkeits-Buckets.

Klausur-Hinweis: der Drei-Schritt-Test (Vergangenheit / Höhe + Fälligkeit / Wahrscheinlichkeit) löst die meisten Fälle eindeutig. Bei Unsicherheit: ist Höhe oder Fälligkeit unscharf? → Rückstellung. Beides klar → Verbindlichkeit.

Teil 3·Quiz / Klausurfragen

Praxis-Übung

Rückstellungen-Praxis

Klausur-typische Sachverhalte: was ist Rückstellung, was Verbindlichkeit, was kommt in den Anhang?

Klausurfragen mit Lösungen (6)

F1.Ein Bankdarlehen über 200.000 € wurde aufgenommen, fällig in 5 Jahren. Wie ist es zu klassifizieren?

Antwort: Verbindlichkeit

Erklärung: Höhe (200.000 €) und Fälligkeit (5 Jahre) sind klar bestimmt → Verbindlichkeit, keine Rückstellung. Wird in der Bilanz unter Passiva ausgewiesen.

F2.Das Unternehmen hat Produkte mit 2-Jahres-Garantie verkauft. Statistisch werden 3 % der Produkte ausfallen. Was passiert?

Antwort: Garantie-Rückstellung in geschätzter Höhe

Erklärung: Die Verpflichtung entstand bereits beim Verkauf (Vergangenheit ✓), Höhe und Zeitpunkt sind ungewiss ✓, Inanspruchnahme wahrscheinlich (3 % Ausfall) ✓ → Rückstellung. Buchung: Garantieaufwand an Rückstellungen.

F3.Eine Rückstellung wird nur gebildet, wenn die Inanspruchnahme zu 100 % sicher ist.

Antwort: Falsch

Erklärung: FALSCH. Voraussetzung ist 'überwiegend wahrscheinlich' (> 50 %), nicht zwingend 100 %. Bei 100 %-Sicherheit + bekannter Höhe wäre es eine Verbindlichkeit. Bei < 50 % gehört es in den Anhang als Eventualverbindlichkeit.

Typ: Wahr/Falsch

F4.Bildung einer Pensionsrückstellung von 100.000 €: {{1}} an {{2}} 100.000 €

Lösungen pro Lücke:

  • {{1}}: Pensionsaufwand / Aufwand für Altersversorgung / Personalaufwand
  • {{2}}: Pensionsrückstellungen / Rückstellungen

Erklärung: Bildung einer Rückstellung: Aufwand (Soll) an Rückstellungen (Haben). Aufwand mindert sofort den Gewinn der Periode, die Verpflichtung steht passiv in der Bilanz bis zur Inanspruchnahme.

Typ: Lückentext

F5.Eine Garantie-Rückstellung wurde mit 50.000 € gebildet. Im Folgejahr beanspruchen Kunden tatsächlich Reparaturen für 38.000 €. Was passiert mit den verbleibenden 12.000 €?

Antwort: Sie werden als sonstiger betrieblicher Ertrag aufgelöst

Erklärung: Buchung Inanspruchnahme: Rückstellungen 38.000 € an Bank 38.000 €. Auflösung des Rests: Rückstellungen 12.000 € an sonstige betriebliche Erträge 12.000 €, erhöht den Gewinn der laufenden Periode.

F6.Welche der folgenden sind typische Rückstellungs-Arten?

Richtige Antworten: Pensionsrückstellungen; Steuerrückstellungen; Garantierückstellungen; Prozessrückstellungen

Erklärung: Rückstellungen: Pension, Steuer, Garantie, Prozess (alle ungewiss in Höhe/Fälligkeit). Bankdarlehen und Verbindlichkeiten aus L+L sind klar bestimmt → keine Rückstellungen, sondern Verbindlichkeiten.

Typ: Multi-Select

Teil 4·Quiz / Klausurfragen

Klausur-Quiz

Klausurfragen mit Lösungen (6)

F1.Ordne jeden Sachverhalt der korrekten Bilanz-Kategorie zu:

Zuordnungen:

  • Bankdarlehen 100.000 €, Tilgung in 5 Jahren → Verbindlichkeit
  • Zugesagte Betriebsrenten an Mitarbeiter → Rückstellung
  • Bürgschaft für Tochterunternehmen (zahlungsfähig) → Eventualverbindlichkeit (Anhang)
  • Eingegangene, nicht bezahlte Lieferantenrechnung → Verbindlichkeit aus L+L

Erklärung: Verbindlichkeit = klar bestimmt (Darlehen, L+L). Rückstellung = ungewiss + wahrscheinlich (Pension). Eventualverbindlichkeit = ungewiss + unwahrscheinlich (Bürgschaft solange Schuldner zahlungsfähig).

Typ: Zuordnung

F2.Sortiere die Schritte des Drei-Schritt-Tests für Rückstellungen in der richtigen Reihenfolge:

Richtige Reihenfolge:

  1. Ist der auslösende Vorfall in der Vergangenheit passiert?
  2. Sind Höhe UND Fälligkeit klar bestimmt?
  3. Ist die Inanspruchnahme wahrscheinlich (> 50 %)?
  4. = Rückstellung gebildet

Erklärung: Drei-Schritt-Test: Vergangenheit (sonst kein Posten) → Höhe/Fälligkeit (klar = Verbindlichkeit, ungewiss = weiter) → Wahrscheinlichkeit (>50% = Rückstellung, sonst Anhang). Saubere Klausur-Methodik.

Typ: Reihenfolge

F3.Eine Rückstellung kann auch dann gebildet werden, wenn die Inanspruchnahme nur unwahrscheinlich ist.

Antwort: Falsch

Erklärung: FALSCH. Inanspruchnahme MUSS überwiegend wahrscheinlich (> 50 %) sein. Sonst gehört der Sachverhalt in den Anhang als Eventualverbindlichkeit (kein Bilanzposten).

Typ: Wahr/Falsch

F4.Auf welcher Seite der Bilanz stehen Rückstellungen?

Antwort: Passiva (zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten)

Erklärung: Rückstellungen sind Schulden → Passiv-Seite. Standard-Reihenfolge: Eigenkapital → Rückstellungen → Verbindlichkeiten. Sie stehen also zwischen Eigen- und Fremdkapital, sind aber Fremdkapital.

F5.Inanspruchnahme einer Garantie-Rückstellung: ein Kunde reklamiert berechtigt, die Reparatur kostet 5.000 € per Bank. Buchung: {{1}} 5.000 € an {{2}} 5.000 €.

Lösungen pro Lücke:

  • {{1}}: Rückstellungen / Garantierückstellungen
  • {{2}}: Bank

Erklärung: Bei Inanspruchnahme: Rückstellung wird aufgelöst gegen die Zahlungsmittel-Bewegung. Kein neuer Aufwand, der wurde schon bei Bildung der Rückstellung gebucht. Klausur-Klassiker zur Auflösungs-Buchung.

Typ: Lückentext

F6.Ein laufendes Gerichtsverfahren: das Unternehmen rechnet mit 70 % Wahrscheinlichkeit, eine Strafe von etwa 80.000 € zahlen zu müssen. Was wird gebucht?

Antwort: Prozessrückstellung 80.000 €, Aufwand in voller Höhe

Erklärung: 70 % Wahrscheinlichkeit > 50 %, Vorgang aus Vergangenheit (Verfahren läuft), Höhe geschätzt → ALLE drei Voraussetzungen → Rückstellung in geschätzter Höhe. Aufwand sofort, mindert aktuelles Jahr.

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